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Stiftung Musische Bildung

www.stiftung-musische-bildung.de
 
Ob Student, Senior oder junge Familie: Sollte die Teilnahme an einer Veranstaltung der Musischen Gesellschaft aus finanziellen Gründen gefährdet sein, so bietet die Stiftung Musische Bildung finanzielle Unterstützung. Außerdem unterstützt die Stiftung die Musische Gesellschaft bei der Durchführung größerer Veranstaltungen. Wir wollen so einen Beitrag dazu leisten, dass die Teilhabe an musischen Angeboten keine Frage des Geldes ist. In den letzten Jahren konnten wir jungen und älteren Menschen die Teilnahme an den drei großen Wochen ermöglichen. Außerdem leistete die Stiftung Musische Bildung einen erheblichen Beitrag zur Durchführung der Januartagung 2015 "Improvisation".
 
Doch unsere finanzielle Kraft ist endlich. Wir sind eine kleine Stiftung, umso härter spüren wir die Auswirkungen der nun schon mehrere Jahre andauernden finanzpolitischen Turbulenzen. Insbesondere das andauernd niedrige Zinsniveau bereitet uns große Sorgen. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Zustiftung oder Spende, damit wir auch in Zukunft einen Beitrag zur Chancengleichheit in unserer Gesellschaft leisten können. Zweck der Stiftung ist die Förderung musischer Bildung. Er wird verwirklicht insbesondere durch:

1. Finanzielle Zuwendungen an Jugendliche, Erwachsene und Familien, um ihnen die Teilnahme an Seminaren und Tagungen der Musischen Gesellschaft e.V. oder an musischen Veranstaltungen der Akademie Burg Fürsteneck zu ermöglichen.
2. Finanzierung der Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Musischen Gesellschaft e.V. bei Veranstaltungen satzungsgemäßer Zielsetzung.
3. Sonstige projektbezogene, finanzielle Unterstützung der Musischen Gesellschaft e.V. oder musischer Projekte der Akademie Burg Fürsteneck.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung werden vollständig zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Die Verwaltung der Stiftung erfolgt ehrenamtlich.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie unterliegt der staatlichen Aufsicht durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Es gibt drei Stiftungsorgane:
1. Die Versammlung der Stifterinnen und Stifter wählt den Vorstand und beschließt Stiftungszwecke und Verfassung.
2. Der Vorstand besteht aus drei Personen. Er verwaltet und vertritt die Stiftung und legt der Versammlung jährlich Rechenschaft ab.
3. Das Kuratorium wird von der Versammlung berufen. Es berät den Vorstand bei der Verwendung der Mittel und soll den Stifterkreis erweitern sowie Zustiftungen und Zuwendungen einwerben.

1. Vorsitzender: Prof. Dr. Hanns-Jürgen Weigel
An der Eiskaut 25, 61250 Usingen
hanns-juergen-weigel(at)t-online.de

2. Vorsitzender: Dr. med. Valentin Palau
Obergasse 22, 61250 Usingen
v.palau(at)t-online.de

3. Vorsitzender: Hans Christian Mebold
Franz-Marc-Straße 32, 50939 Köln
hcmebold(at)gmail.com

Bankverbindung
IBAN: DE53 5019 0000 6001 4073 15
BIC: FFVBDEFF
Frankfurter Volksbank

Zuwendungen (Spenden und Zustiftungen) im Sinne des §10 EStG sind steuerlich wirksam. Bitte geben Sie bei einer Banküberweisung unter „Verwendungszweck“ Ihre Adresse an.

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